Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeines, Angebot und Vertragsschluss

Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich für die Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden maßgebend. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten als vom Käufer angenommen, sofern er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufs- oder Bestellerbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Einbeziehung der VOB/B und VOL/B wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Diese gelten auch nicht ergänzend zu diesen Bedingungen.

 

Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nur zu schriftlichen Zusagen befugt. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Verträge kommen ebenfalls erst zustande, wenn wir schriftlich den Auftrag bestätigen. Alle unsere Angebote sind deshalb unverbindlich und freibleibend. Die Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung wieder außer Kraft gesetzt werden.

Preise

Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich rein netto. Sie gelten für Lieferungen ab Werk bzw. ab Lager ausschließlich Verpackung.

 

Bei Erhöhung der Preise unserer Vor-Lieferanten sowie der tariflich vereinbarten Personal-, Energiekosten und Steuern, soweit diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Liefertermin eintreten, können die Verkaufspreise in entsprechendem Umfang erhöht werden. In jedem Fall gilt die am Tage der Lieferung gültige Notierung.

Lieferung

Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Ermessen und ist nur als annähernd zu betrachten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Aussperrung, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Lieferungen unserer Vor-Lieferanten oder Transportschwierigkeiten haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns ganz oder teilweise vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend vereinbart hat, diese von uns nicht eingehalten wurde und er schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat.

 

Wir sind zu Teil-Lieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer nicht unzumutbar sind. Jede Teil-Lieferung gilt in Bezug auf Rechnungserteilung und Bezahlung als selbstständiges Geschäft.

Versand

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder eines Unterlieferanten verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten von unserer Seite.

 

Veranlassen wir die Versendung für den Käufer, hat der Käufer alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung, sofern keine besondere Anweisung des Käufers vorliegt. Bei Empfang einer beschädigten Sendung ist der Käufer verpflichtet, auch für den Fall, dass der Verkäufer das Transportrisiko trägt, die erforderlichen Unterlagen für den Schadensbeweis zu erlangen und uns unverzüglich schriftlich hierüber Anzeige zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für den Verlust von Ware während der Beförderung.

Gewährleistung

Abbildungen sind für die Lieferung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen ist der Käufer zur Abnahme der handelsüblichen Mehrlieferung verpflichtet. Wird uns bei Auftragserteilung von Sonderanfertigungen nicht der spätere Verwendungszweck angegeben, übernehmen wir keinerlei Garantie für bestimmte Eigenschaften dieser Sonderanfertigung.

  • Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen
  • Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen
  • Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung spätestens innerhalb von fünf Tagen schriftlich zu rügen
  • Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Gefahrüberganges
  • Mangelhafte Ware nehmen wir bei ordnungsgemäßer Ausübung der Mängelrechte zurück und leisten hierfür nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder Nachbesserung. Im Falle des Fehlschlagens zweier Nachbesserungen oder einer Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Ausgeschlossen ist die Haftung auf Schadenersatz – insbesondere wegen Mangelfolgeschäden oder vergeblicher Aufwendungen auf die Kaufsache – soweit diese nicht auf arglistige Täuschung, das Fehlen ausdrücklich vertraglich zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Verletzung von Hauptleistungspflichten gestützt werden oder anderweitig gesetzlich zwingend gehaftet wird
  • Ersatzteile sind vor deren Einbau – soweit möglich – auf Funktion zu überprüfen. Werden diese Pflichten vom Käufer nicht eingehalten, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich bei der Lieferung von Ersatzteilen auf maximal das doppelte des Warenwertes

Zahlungsbedingungen

Reparatur-, Wartungsdienst- sowie Rechnungen für Sonderanfertigungen sind ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Unsere sonstigen Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Rechnungsbeträge unter 150 € sind nicht skontoabzugsfähig und grundsätzlich rein netto zahlbar. Ein Skontoabzug ist nur möglich, sofern keine anderen fälligen Zahlungsverpflichtungen bestehen. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Wir sind nicht zur Hereinnahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet. Diese erfolgt jedoch immer nur zahlungshalber. Bei Wechselhergabe ist die Gewährung eines Skontoabzuges ausgeschlossen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

 

Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden unsere Gesamtforderungen ohne weitere Zielgewährung sofort fällig.

 

Machen wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch, berechnen wir bei Verschulden des Bestellers als Schadensersatz wegen Nichterfüllung einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes. Dem Besteller bleibt es unbenommen, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechung mit Gegenforderungen sind gleich aus welchem Rechtsgrund, unzulässig. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig ist.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller für den Besteller sich ergebenden Verbindlichkeiten einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum.

 

Der Besteller kann, sofern er Händler ist, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsverkehrs die Waren an Dritte veräußern. In diesem Falle tritt der Käufer bereits jetzt alle aus einer Weiterveräußerung oder -verarbeitung ihm gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen im Voraus ohne formelle Abtretungserklärung zur Sicherung an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug befindet. Der Käufer ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche die Vorbehaltsware durch ihn veräußert wurde.

 

Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, welche zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte erforderlich sind. Soweit der Dritte zur Erstattung der uns durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten nicht in der Lage ist, gehen diese zu Lasten des Käufers.

 

Bei Zahlungsverzug, bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, von allen Vereinbarungen zurückzutreten.

Haftungsbeschränkung

Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf:

  • Verletzung der Hauptleistungspflichten
  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Produkthaftung

 

In jedem Falle ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Wert der Lieferung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Hannover, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist. Die Verbindlichkeit vorstehender Bedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahestehende wirksame Vereinbarung zu vereinbaren.

Auslandsgeschäfte

Für Auslandsgeschäfte gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen

  • Sämtliche Geschäfte einschließlich Scheckgeschäften, unterliegen dem UN-Kaufrecht subsidiär dem deutschen Zivil- und Handelsrecht.
  • Bei Lieferung ins Ausland kann der Verkäufer Vorauszahlung oder Akkreditiv (L/C) verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung Kasse gegen Dokumente (P/D). Die Zahlung erfolgt in Euro.
  • Zölle, Gebühren, Abgaben und etwaige Steuern aus der Vertragsdurchführung und Lieferung trägt der Besteller, ausgenommen Steuern, die von dem Sitzland des Verkäufers erhoben werden.
  • Wir sind berechtigt, gegen den Besteller auch in dessen Heimatland Klage zu erheben. Falls das dort zuständige Gericht die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ablehnt, unterliegt das gesamte Vertragsverhältnis den Bestimmungen des UN-Kaufrechts unter Beachtung der in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen.
  • Der Verkäufer ist ferner berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Besteller im Schiedsgerichtsverfahren unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges geltend zu machen. Das Verfahren ist bei der Industrie- und Handelskammer Hannover nach den Regeln der UN-Schiedsgerichtsordnung durchzuführen.